Wir bieten Beratungen und Vertretung deutschlandweit an.
Für eine persönliche Beratung haben wir Räumlichkeiten sowohl in Regensburg als auch in München.
Gerne informieren wir Sie bereits im ersten Gespräch über die voraussichtliche Höhe des Honorars und bei Rechtsstreitigkeiten über das Kostenrisiko, soweit eine Prognose möglich ist. Unten finden Sie einen kurzen Überblick, der Ihnen eine erste Einschätzung der Kosten ermöglichen soll.
Beratung und außergerichtliches Tätigwerden
In allen Fällen, in denen keine Stundenhonorarvereinbarung getroffen wurde, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei Beratungstätigkeiten und außergerichtlichem Tätigwerden, auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin.
gerichtliches Tätigwerden
Bei gerichtlichem Tätigwerden rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.