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AGB

Allgemeine Mandatsbedingungen der Anwaltskanzlei Pütz

Die nachfolgenden Mandatsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) dienen dem Zweck ein vertrauensvolles Verhältnis zu fördern, indem sie Fragen der Mandatsbeziehung im Vorfeld regeln und klarstellen. Sie bilden die Grundlage für das Mandatsverhältnis zwischen der Anwaltskanzlei Pütz, Margaretenstr. 10, 93047 Regensburg (nachfolgend Anwaltskanzlei genannt) und dem/der Mandanten/Mandantin (nachfolgend Mandant) und sind Bestandteil des Mandatsvertrages.

  • Anwendungsbereich/Definitionen

Diese AGB erstrecken sich bei Verbraucher auf das konkret erteilte Mandat und bei Unternehmern auch auf alle künftigen Mandatsverhältnisse zwischen der Anwaltskanzlei und dem Mandanten. Mandant ist, wer der Anwaltskanzlei einen Auftrag zur rechtlichen Beratung und/oder Vertretung einschließlich der Geschäftsbesorgung und Prozessführung erteilt, der von der Anwaltskanzlei angenommen wird (Mandatsverhältnis).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Begründung des Mandats und Mandatsumfang

Ein Mandatsverhältnis entsteht mit Annahme des Mandats durch die Anwaltskanzlei und nicht bereits durch  Anfragen oder eine Auftragserteilung durch den Mandanten. Weder das unaufgeforderte Zusenden von Unterlagen, bzw. E-Mails, noch das Aufsprechen einer Nachricht auf die Mailbox begründen ein Mandatsverhältnis ohne ausdrückliche Bestätigung durch die Anwaltskanzlei. Die Anwaltskanzlei behält sich das Recht vor, Anfragen oder Aufträge abzulehnen, insbesondere in Fällen einer Interessenkollision. Die Anwaltskanzlei behält sich vor, Ersuchen um die Besorgung von Rechtsangelegenheiten ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Anfragen nicht zu beantworten, insbesondere Anfragen bei denen der Anfragende unzureichende Angaben über seine Identität macht. Erforderlich sind mindestens die Angabe des eigenen vollen Namens und der Anschrift, sowie entsprechende Angaben zum Gegner. Das Mandat kommt unabhängig von einer Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung zustande.

Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Beratung aufgrund des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, wenn nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird. Die Auftragsausführung und die daraus resultierende Korrespondenz mit der Gegenseite erfolgt in deutscher Sprache.

Bei einem Auftrag zur Erstellung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen juristischen Regelwerken und Erklärungen ist Gegenstand des Auftrags nur die Erstellung im jeweiligen Einzelfall. Die Anwaltskanzlei ist zu einer laufenden Pflege, Beobachtung oder Anpassung an neue oder geänderte rechtliche oder tatsächliche Bedingungen nur verpflichtet, soweit dies ausdrücklich in Textform als Gegenstand des Mandatsverhältnisses vereinbart wurde. Steuerrechtliche Aspekte und ausländisches Recht sind nicht Gegenstand des Mandatsvertrages, es sei denn dies wird ausdrücklich in Textform vereinbart. Gegenstand des Mandatsverhältnisses ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Erfolgs. Die Anwaltskanzlei ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn diese einen entsprechenden Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.

  • Anwaltliche Verschwiegenheit, Korrespondenz

Die Anwaltskanzlei ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über sämtliche das Mandatsverhältnis betreffenden oder aus diesem erlangten Informationen sowie über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Mandanten Stillschweigen zu wahren. Sofern Dritte (EDV-Berater, Steuerberater) von personenbezogenen Daten des Mandanten in Erfüllung ihrer Aufgabe für die Anwaltskanzlei Kenntnis erlangen, werden diese durch die Anwaltskanzlei gesondert zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Anwaltskanzlei darf bei der gesamten Korrespondenz davon ausgehen, dass die vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationsdaten richtig sind. Übermittelt der Mandant die Daten seiner Rechtsschutzversicherung, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Anwaltskanzlei die Mandatsinformationen an diese weitergibt. Generell gilt, dass jedoch die Korrespondenz mit einer Rechtschutzversicherung von der Anwaltskanzlei im Rahmen des Mandatsverhältnisses nicht geschuldet ist, sofern dieser nicht ein ausdrücklicher Auftrag zugrunde liegt (Bsp. Deckungsanfrage). Die Anwaltskanzlei unterrichtet den Mandanten über den wesentlichen Fortgang des Mandats. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die Unterrichtung durch Post, Fax, Telefon oder E-Mail erfolgen. Korrespondenzsprache ist deutsch.

Teilt der Mandant eine E-Mail-Adresse mit, gilt folgendes: Der Mandant ist damit einverstanden, auch auf diesem Weg Informationen zum Mandatsverhältnis zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn die E-Mails unverschlüsselt übersandt werden, wobei dem Mandanten bewusst ist, dass in diesem Fall das Risiko besteht, dass Dritte evtl. von den übermittelten Daten Kenntnis nehmen können. Der Mandant erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und stellt insoweit die Anwaltskanzlei von jeglicher Haftung frei. Dies gilt nicht, wenn der Mandant dem ausdrücklich in Textform widerspricht. Der Mandant verpflichtet sich, regelmäßig, zumindest mehrmals wöchentlich eingehende E-Mails zu prüfen. Die Anwaltskanzlei ist berechtigt, die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten zu Zwecken der Mandatsabwicklung unter Beachtung der spezifischen berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte sowie der allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Pütz.

  • Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich, die Anwaltskanzlei bestmöglich zu unterstützen und alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig und auf Verlangen in Textform, zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind unverzüglich mitzuteilen, da es ansonsten zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die zu Rechtsverlusten führen können. Der Mandant wird die ihm von der Anwaltskanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Anwaltskanzlei sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

  • Gewährleistung/Haftung und Haftungsbegrenzung/Haftpflichtversicherung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Die Anwaltskanzlei haftet gegenüber dem Mandanten für die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder aus gegebenen Garantien sowie bei Schäden, die in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen sowie im Falle zwingend gesetzlicher Ansprüche uneingeschränkt. Im Übrigen wird die Haftung der Anwaltskanzlei gegenüber dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf 1.000.000.- Euro (in Worten: eine Millionen Euro) für jeden Versicherungsfall, maximal auf 4.000.000.- € (in Worten: vier Million) für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden beschränkt. Der Mandant wird darüber informiert, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherungs AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf unterhalten wird. Die Anwaltskanzlei hat dort eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 1.000.000.- € – maximal 4.000.000.- € für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden abdeckt. Sofern der Mandant im Einzelfall eine darüber hinausgehende Versicherung wünscht, wird die Anwaltskanzlei eine entsprechende Einzelfallversicherung abschließen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Mandant.

  • Vergütung, Verrechnung, Aufrechnung

Der Anwaltskanzlei steht für ihre Leistung, die auch in Form einer telefonischen Beratung erfolgen kann, eine Vergütung zu, die ausschließlich vom Mandaten geschuldet ist, sofern kein Berechtigungsschein, oder ein PKH-Beschluss vorliegt.

Von dieser Vergütungspflicht entbindet den Mandanten weder ein bestehender Kostenerstattungsanspruch noch ein Rechtsschutzversicherungsvertrag (Deckungszusage). Der Vergütungsanspruch entsteht für jedes erteilte Mandatsverhältnis gesondert.

Für die anwaltliche Tätigkeit aus dem Auftrag des Mandanten erhält die Anwaltskanzlei eine Zeitvergütung in Höhe von 250,00 EUR (in Worten: zweihundertfünfzig Euro) pro Stunde zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit beträgt der Bruttostundensatz incl. Umsatzsteuer (19%) – 250,00 € zzgl. 47,50 € USt. – 297,50 €)), sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, mindestens jedoch die gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). Der vereinbarte Stundensatz gilt auch für Gesprächs-, Fahrt- und Wartezeiten des Rechtsanwalts, die durch die Auftragserteilung bedingt sind. Eine Anrechnung der vereinbarten Vergütung auf später entstehende gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren einer nachfolgenden Beauftragung wird ausgeschlossen.

Zur Vergütung kommen Auslagen nach Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wie z.B. Abwesenheitspauschalen, Fotokopierkosten, etc., hinzu. Die Auslagen unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuer, so dass diese jeweils in der geltenden Höhe hinzuzusetzen ist. Von der Post – und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG werden Pakete, oder sonstige Sonderformen der Zustellung (Zustellungsdienste) nicht umfasst und diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Anwaltskanzlei ist ausdrücklich nicht verpflichtet Kosten (Bsp. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen, Anmeldegebühren bei Ämter (DPMA / EUIPO) u.Ä) für den Mandanten zu verauslagen.

Die abgerechnete Vergütung wird nach Leistungserbringung mit Zugang der Abrechnung fällig. Von der Anwaltskanzlei abgerechnete Zeiten gelten als vom Mandanten anerkannt, wenn dieser nicht binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum (Fälligkeitsfrist) in Textform Einwendungen gegen Abrechnungspositionen erhebt.

Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung möglicherweise nicht in voller Höhe von einem erstattungspflichtigen Dritten, der Staatskasse oder einer Rechtschutzversicherung übernommen wird. Mehrere Auftraggeber haften für das Honorar als Gesamtschuldner.

Bei der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) erfolgt diese auf Basis des Gegenstandswertes -(§ 49 b Abs. 5 BRAO – „Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen.“) – handelt es sich um eine Rahmengebühr, gem. § 14 Abs. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen.

Die Anwaltskanzlei ist in jedem Fall berechtigt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungseingänge mit offenen Vergütungs- und Erstattungsforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen. Der Mandant tritt der Anwaltskanzlei alle entstehenden Erstattungsansprüche aus dem Mandatsverhältnis gegen Gegner, die Staatskasse oder Rechtsschutzversicherungen in Höhe der geschuldeten Vergütung sicherungshalber ab und die Anwaltskanzlei nimmt die Abtretung an. Der Mandant ermächtigt die Anwaltskanzlei den Erstattungspflichtigen über die Abtretung im Namen des Mandanten zu informieren. Die Anwaltskanzlei verpflichtet sich den Erstattungsanspruch nicht einzuziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, d.h. fällige Zahlungen nicht verweigert oder in Verzug gerät, bzw. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt. Die Anwaltskanzlei ist berechtigt einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung und Auslagen zu verlangen und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von der Zahlung des Vorschusses abhängig zu machen. Der Mandant erklärt, dass die von ihm zu entrichtenden Gebühren legal erworben oder erwirtschaftet wurden.

  • Kündigung des Mandatsverhältnisses

Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Die Anwaltskanzlei ist zur Kündigung jedoch nur berechtigt, sofern diese nicht zur Unzeit erfolgt, es sei denn, eine Weiterführung des Mandats ist für die Anwaltskanzlei unzumutbar. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Kündigung ohne wichtigen Grund zur Vergütung der Anwaltskanzlei verpflichtet bleibt. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden unverzüglich abgerechnet und sind mit Erhalt der Rechnung fällig.

  • Aufbewahrung der Unterlagen

Die Pflicht der Anwaltskanzlei zur Aufbewahrung der von dem Mandanten überlassenen Unterlagen richtet sich nach § 50 BRAO und erlischt in 6 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Auftrag beendet wurde, sofern nicht der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Dokumente in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nach Zugang nicht nachgekommen ist. In diesem Fall erlischt die Aufbewahrungspflicht mit Ablauf der 6 Monatsfrist. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht für die Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber sowie für die Dokumente, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.

  • Urheberrecht

Der Mandant erhält an den von der Anwaltskanzlei erstellten Schriftsätzen, Verträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Werken ein einfaches, nicht übertragbares, auf den mandatszweckbezogenes Nutzungsrecht, das bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Vergütungsansprüche der Anwaltskanzlei jederzeit widerrufen werden kann. Er ist insbesondere nicht berechtigt die erstellten Werke über dem im Mandatsverhältnis zugrundeliegenden Zweck zu verwenden, zu vervielfältigen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen und/oder zu veröffentlichen und/oder zum Abruf bereit zu halten.

  • Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)

Für vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zwischen Mandant und Rechtsanwalt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17 in 10179 Berlin, www.s-d-r.org. Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit an dem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

  • Hinweis Online-Streitbeilegung – OS-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere E-Mail Adresse für Verbraucherbeschwerden lautet info@kanzlei-puetz.de.

  • Gerichtsstandsvereinbarung (Unternehmer) – Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Regensburg, soweit der Mandant Kaufmann im Sinn des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Für Streitigkeiten im Bereich des Urheberrechts wird zusätzlich als Gerichtsstand das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Landgericht München vereinbart.

Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Hier können Sie unsere AGBs herunterladen.