Skip to content

LAG Köln, 27.03.2020 – 7 Ta 200/19 – Entscheidung zum Zeugnisdatum

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

Immer wieder ist das Datum des Endzeugnis Gegenstand von Rechtstreitigkeiten. Nunmehr hat das LAG Köln hier ein klarstellenden Beschluss gefasst:

LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020 – 7 Ta 200/19:

Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist.

Comments are closed.