Verschweigt ein Arbeitnehmer, der für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen ist, seinem Arbeitgeber wissentlich, dass gegen ihn rechtskräftig ein befristetes Fahrverbot verhängt worden ist, so kann darin grundsätzlich – vorbehaltlich der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls – ein wichtiger Grund gesehen werden, der zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses geeignet erscheint. (amtl. Leitsatz)
LAG Köln, Urteil vom 12.07.2018 – 7 Sa 725/17