Gericht: | LArbG Berlin-Brandenburg 10. Kammer |
Entscheidungsdatum: | 13.07.2017 |
Aktenzeichen: | 10 Sa 491/17 |
Leitsatz:
Die Kündigung einer Schwangeren kann Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG auslösen. Das Vorhalten eines Nutzerprofils bei XING stellt kein Indiz für eine Nebentätigkeit dar.
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