Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16. Mai 2017 Neunter Senat
– 9 AZR 572/16 –
Entscheidungsstichwort:
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
Leitsatz:
Der Anspruch auf Abgeltung des sog. Ersatzurlaubs richtet sich nicht nach § 251 Abs. 1 BGB, sondern nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 BUrlG. Er entsteht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.