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Wir bieten Beratungen und Vertretung deutschlandweit an.
Für eine persönliche Beratung haben wir Räumlichkeiten sowohl in Regensburg als auch in München.

Gerne informieren wir Sie bereits im ersten Gespräch über die voraussichtliche Höhe des Honorars und bei Rechtsstreitigkeiten über das Kostenrisiko, soweit eine Prognose möglich ist. Unten finden Sie einen kurzen Überblick, der Ihnen eine erste Einschätzung der Kosten ermöglichen soll.

Kurzberatung (bis zu 30 Minuten)

Da der Gang zum Rechtsanwalt oft mit dem Gefühl der Unsicherheit bezüglich der Kosten verbunden ist, bieten wir Ihnen für 50,00 € incl. MwSt eine Kurzberatung von höchstens 30 Minuten an, um eine erste Einschätzung Ihres Problems vorzunehmen.

In dieser Zeit kann selbstverständlich keine ausführliche Erstberatung stattfinden, jedoch kann in den meisten Fällen, sehr wohl gesagt werden, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint oder nicht, so dass Sie schnell und kosteneffizient eine erste Einschätzung Ihres Problems erhalten.

Beratung und außergerichtliches Tätigwerden

In allen Fällen, in denen keine Stundenhonorarvereinbarung getroffen wurde, rechnen iwir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.

Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei Beratungstätigkeiten und außergerichtlichem Tätigwerden, auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.

Stundenhonorarvereinbarung

Bei außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa der Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, liegt unser Stundenhonorar, abhängig von der Rechtsmaterie, zwischen 180 € und 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.


Gerichtliches Tätigwerden

Bei gerichtlichem Tätigwerden rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.

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